Niemand mag es, beleidigt zu werden, doch im Netz geschieht das ständig. Fast die Hälfte (49 Prozent) derer, die in Sozialen Medien unterwegs sind, hat das schon einmal erlebt. Und viele sind im vergangenen Jahr sogar mit körperlichen Angriffen, andere mit sexualisierter Gewalt bedroht worden. Um dem nicht länger ausgesetzt zu sein, hat mehr als die Hälfte der Betroffenen beschlossen, seltener politische Meinungen zu äußern und Beiträge bewusst vorsichtiger zu formulieren. Ein demokratischer Austausch wird so immer ärmer.
Das hat eine repräsentative Befragung ergeben, die Bundesfamilienministerin Lisa Pau am 13. Februar in Berlin vorgestellt hat. Titel der Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“. Demnach befürchten 82 % der Befragten, dass Hass im Netz die Vielfalt im Internet gefährdet. Über drei Viertel glauben, dass dadurch auch die Gewalt im Alltag zunehmen könnte.
Durchgeführt wurde die Studie von Das NETTZ, der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, von HateAid und den Neuen deutschen Medienmacher*innen im Rahmen des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz, das wiederum Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist.
Besorgniserregend seien die Einschüchterungen und Gewaltandrohungen insbesondere vor den anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und den Kommunal- und Landtagswahlen in mehreren Bundesländern. Es sind vor allem Rechtsextreme, die mit ihren aggresiven Hasstiraden in den Sozialen Medien Stimmung machen.
Deshalb fordern die Herausgeber der Studie, dass Social-Media-Plattformen finanziell zur Verantwortung gezogen werden müssen für individuelle und gesellschaftliche Schäden, die sie durch ihre Geschäftsmodelle anrichten. Außerdem erfordere „zielgerichtetes und konsequentes Handeln gegen Hass im Netz die Förderung bestehender demokratiefördernder, zivilgesellschaftlicher Strukturen“.
Die Autoren verweisen auf das seit dem 25. August 2023 gültige Digital Services Act (Digitale Dienste Gesetz), nach dem große Online-Plattformen für ihre Aktivitäten haften. Ab dem 17. Februar 2024 gilt dies auch für kleinere Online-Dienste. Das Gesetz müsste nur konsequent angewendet werden, um die Löschung rechtswidriger Inhalte durchzusetzen. Dazu gehöre auch die Einrichtung einer funktionierenden nationalen Aufsichtsbehörde.
– Studie „Lauter Hass – Leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“
– Kurzinformation zur Studie